Berichte
Ruderkonstruktion Frauscher
Gemäß Beschluss auf der Jahreshauptversammlung der Trias-Klassenvereinigung 2001 wurde die Bootswerft Frauscher vom Vorstand um eine Stellungnahme bzw. Bestätigung gebeten, dass die Ruderkonstruktion den Klassenvorschriften entspricht. Die Stellungnahme der Bootswerft Frauscher war wie folgt:
"Trotz intensiver Nachfrage können wir nicht feststellen, ob und wann unser damaliger Ruderhersteller Änderungen an der Ruderwelle vorgenommen hat. Leider ist dieser Hersteller nach persönlichen Schicksalsschlägen nicht erreichbar.
Der jetzige Hersteller hat den Plan erhalten und wird keine Anlage anders herstellen. Zur Vervollständigung meiner Unterlagen bitte ich aber nochmals um Zusendung einer Originalzeichnung oder Kopie."
Auf diese Stellungnahme hin wurde die Bootswerft Frauscher nochmals gebeten, eine konkrete Bestätigung der Einhaltung der Klassenvorschrift in Bezug auf die Ruderkonstruktion unter Angabe der Baunummern abzugeben. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Bootswerft Frauscher Vertragspartner der Trias-Klassenvereinigung ist und zur Einhaltung und Überwachung der Klassenvorschriften vertraglich verpflichtet ist und dass bei Schäden, die durch Nichteinhaltung der Klassenvorschriften entstehen, die Eigner einer Frauscher-Trias evtl. Schadensersatzansprüche an die Bootswerft Frauscher geltend machen können. Daraufhin bestätigte die Bootswerft Frauscher wie folgt:
"Ab Baunummer 81 wird die Vorschrift Ruderkonstruktion kontrolliert. Daher können wir für alle nachfolgenden Schiffe bis zum heutigen Datum diese Konstruktion bestätigen."
Die Klassenvereinigung möchte alle Eigner einer Frauscher-Trias darauf hinweisen, dass Ansprüche im Falle eines Schadens direkt an die Bootswerft Frauscher zu stellen sind.